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Language: de

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Aktuell - wissenswert - gewinnbringend

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Steuernews-TV

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Was ändert sich 2025 bei der Kleinunternehmerbesteuerung?

00:00:10.560 --> 00:00:15.520
Seit Jahresbeginn gelten als Kleinunternehmerinnen und Kleinunternehmer alle, die

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im Vorjahr nicht mehr als 25.000 Euro Umsatz erzielt haben und

00:00:20.040 --> 00:00:25.400
im laufenden Jahr die Umsatzgrenze von 100.000 Euro nicht überschreiten.

00:00:25.400 --> 00:00:29.560
Zu beachten ist, dass die bisherige Möglichkeit, die Umsatzentwicklung

00:00:29.560 --> 00:00:35.720
zu prognostizieren, entfällt. Seit 2025 gilt stattdessen eine klare,

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auf tatsächlichen Umsätzen basierende Grenze. Wird diese überschritten,

00:00:40.320 --> 00:00:46.973
greift ab dem die Umsatzgrenze überschreitenden Umsatz automatisch die Regelbesteuerung.

00:00:46.973 --> 00:00:50.920
Neu ist auch die EU-weite Kleinunternehmerregelung:

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Seit dem 1.1.2025 können deutsche Unternehmerinnen und Unternehmer in anderen EU-Ländern die dortige

00:00:58.194 --> 00:01:03.927
Kleinunternehmerregelung nutzen, unabhängig davon, ob sie die deutsche Grenze einhalten.

00:01:03.927 --> 00:01:08.200
Umgekehrt können auch EU-Unternehmen unter bestimmten Voraussetzungen die deutsche

00:01:08.200 --> 00:01:14.160
Kleinunternehmerregelung anwenden. Zu beachten ist aber, dass ein Vorsteuerabzug in Deutschland für

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Leistungen im Zusammenhang mit einer ausländischen Kleinunternehmerregelung ausgeschlossen ist.

00:01:22.280 --> 00:01:24.893
Das war es von uns und Steuernews-TV.

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Alle Informationen finden Sie wie immer auf unserer Website.

