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Aktuell - wissenswert - gewinnbringend

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Steuernews-TV

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Jahressteuergesetz 2024: Öffnungsklausel für Grundsteuerwerte nutzen

00:00:11.440 --> 00:00:17.720
Das Jahressteuergesetz 2024 bringt eine wichtige Neuerung im Bewertungsgesetz:

00:00:17.720 --> 00:00:23.880
Mit Paragraf 220 wurde eine sogenannte Öffnungsklausel eingeführt. Diese erlaubt

00:00:23.880 --> 00:00:27.880
es Eigentümerinnen und Eigentümern, einen niedrigeren Grundsteuerwert

00:00:27.880 --> 00:00:31.520
nachzuweisen – sofern der nach den Bewertungsvorschriften ermittelte

00:00:31.520 --> 00:00:38.080
Grundbesitzwert mindestens 40 % über dem tatsächlichen gemeinen Wert der Immobilie liegt.

00:00:38.080 --> 00:00:42.840
Der niedrigere gemeine Wert muss nachgewiesen werden, etwa durch ein Gutachten des

00:00:42.840 --> 00:00:48.000
zuständigen Gutachterausschusses oder eines öffentlich bestellten und zertifizierten

00:00:48.000 --> 00:00:53.640
Sachverständigen für Grundstückswerte. Alternativ kann auch ein tatsächlich erzielter

00:00:53.640 --> 00:00:59.720
Kaufpreis als Nachweis dienen, sofern dieser im üblichen Geschäftsverkehr innerhalb eines Jahres

00:00:59.720 --> 00:01:03.880
vor oder nach dem Bewertungsstichtag zustande kam und die maßgeblichen

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Verhältnisse gegenüber den Verhältnissen am Hauptfeststellungszeitpunkt unverändert sind.

00:01:09.680 --> 00:01:14.040
Eigentümer sollten daher prüfen, ob ihr Grundsteuerwert erheblich über dem

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tatsächlichen Marktwert liegt und gegebenenfalls von der neuen Regelung Gebrauch machen.

00:01:21.360 --> 00:01:24.000
Das war es von uns und Steuernews-TV.

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Alle Informationen finden Sie wie immer auf unserer Website.

