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Language: de

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Aktuell - wissenswert - gewinnbringend

00:00:02.760 --> 00:00:05.240
Steuernews-TV

00:00:05.240 --> 00:00:09.320
Warum sind Mieterabfindungen steuerfrei?

00:00:09.320 --> 00:00:15.480
Das Finanzgericht München hat entschieden, dass Abfindungszahlungen einer Vermieterin bzw. eines

00:00:15.480 --> 00:00:19.840
Vermieters an die Wohnungsmieterinnen und -mieter für die vorzeitige Aufgabe

00:00:19.840 --> 00:00:24.840
eines vertraglichen Mietverhältnisses keine steuerpflichtigen Einkünfte sind.

00:00:24.840 --> 00:00:29.640
Dies gilt auch dann, wenn die Zahlung im Aufhebungsvertrag anders bezeichnet ist,

00:00:29.640 --> 00:00:34.600
beispielsweise – wie im entschiedenen Fall – als „Umzugskostenhilfe“.

00:00:34.600 --> 00:00:41.200
§ 22 Nr. 3 Einkommensteuergesetz stellt eine Auffangvorschrift dar und erfasst

00:00:41.200 --> 00:00:46.335
alle sonstigen Einkünfte, die nicht unter die übrigen sechs Einkunftsarten fallen.

00:00:46.335 --> 00:00:51.800
Das Finanzamt wollte die als Umzugskostenhilfe deklarierten Abstandszahlungen als sonstige

00:00:51.800 --> 00:00:56.640
Einkünfte im Sinne dieser Vorschrift der Einkommensteuer unterwerfen.

00:00:56.640 --> 00:01:01.560
Der rechtskräftige Beschluss steht im Einklang mit der BFH-Rechtsprechung.

00:01:01.560 --> 00:01:07.120
Generell gilt: Entschädigungszahlungen für die Aufgabe eines Vermögenswertes stellen eine nicht

00:01:07.120 --> 00:01:11.800
steuerbare Vermögensumschichtung dar, denn der Mieter muss für eine Neuvermietung mit

00:01:11.800 --> 00:01:19.120
im Regelfall höherem Mietzins auch höhere Aufwendungen in Kauf nehmen.

00:01:19.120 --> 00:01:21.720
Das war es von uns und Steuernews-TV.

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Alle Informationen finden Sie wie immer auf unserer Website.

