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Language: de

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Aktuell - wissenswert - gewinnbringend

00:00:02.760 --> 00:00:05.320
Steuernews-TV

00:00:05.320 --> 00:00:10.272
Wann kann die Erbfallkostenpauschale in Anspruch genommen werden?

00:00:10.272 --> 00:00:14.920
Erwerbsaufwendungen und Kosten für die Abwicklung und Verteilung des Nachlasses

00:00:14.920 --> 00:00:18.480
sind vom steuerpflichtigen Erwerb stets abziehbar.

00:00:18.480 --> 00:00:21.920
Erwerbsaufwendungen sind u. a. Bestattungskosten,

00:00:21.920 --> 00:00:27.120
Kosten für ein angemessenes Grabdenkmal oder die übliche Grabpflege.

00:00:27.120 --> 00:00:31.160
Absetzbar sind auch sonstige Kosten, die der Erwerberin bzw.

00:00:31.160 --> 00:00:34.741
dem Erwerber unmittelbar im Zusammenhang mit der Abwicklung,

00:00:34.741 --> 00:00:40.120
Regelung und Verteilung des Nachlasses oder mit der Erlangung des Erwerbs entstehen.

00:00:40.120 --> 00:00:42.960
Zu den abziehbaren Nachlassabwicklungskosten

00:00:42.960 --> 00:00:47.179
zählen im Übrigen auch die Kosten eines Zivilprozesses.

00:00:47.179 --> 00:00:49.760
Von den Erwerbs- und Abwicklungskosten streng zu

00:00:49.760 --> 00:00:52.920
unterscheiden sind die Kosten für die Nachlassverwaltung und

00:00:52.920 --> 00:00:58.800
Nachlassverwertung, die im Regelfall nicht vom steuerpflichtigen Erwerb abzugsfähig sind.

00:00:58.800 --> 00:01:05.000
Erbinnen und Erben können Aufwendungen entweder einzeln nachweisen oder die Erbfallkostenpauschale

00:01:05.000 --> 00:01:10.960
in Anspruch nehmen. Die Erbfallpauschale steht den Erben unabhängig davon zu, ob und in welcher

00:01:10.960 --> 00:01:18.000
Höhe tatsächlich Erwerbsaufwendungen und sonstige Kosten entstanden sind.

00:01:18.000 --> 00:01:20.640
Das war es von uns und Steuernews-TV.

00:01:20.640 --> 00:01:24.166
Alle Informationen finden Sie wie immer auf unserer Website.

