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Aktuell - wissenswert - gewinnbringend

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Steuernews-TV

00:00:05.294 --> 00:00:10.979
Sozialversicherungsrechengrößen 2025: Das ändert sich!

00:00:10.979 --> 00:00:16.680
Die Sozialversicherungsrechengrößen für 2025 stehen fest! Seit dem 1. Januar

00:00:16.680 --> 00:00:21.800
gelten erstmals einheitliche Werte für alte und neue Bundesländer – die bislang

00:00:21.800 --> 00:00:27.209
notwendige Rechtskreistrennung entfällt somit für Meldungen ab 2025.

00:00:27.209 --> 00:00:32.880
Achtung: Nachdem die Lohnsteigerungen im Jahr 2023 deutschlandweit mit durchschnittlich

00:00:32.880 --> 00:00:39.951
6,44 % besonders hoch waren, steigen auch die Beitragsbemessungsgrenzen deutlich an.

00:00:39.951 --> 00:00:45.600
In der Renten- und Arbeitslosenversicherung liegt die Beitragsbemessungsgrenze 2025 bei

00:00:45.600 --> 00:00:54.400
8.050 Euro monatlich bzw. 96.600 Euro jährlich. In der gesetzlichen Krankenversicherung gilt

00:00:54.400 --> 00:01:04.404
eine Beitragsbemessungsgrenze von 5.512,50 Euro monatlich bzw. 66.150 Euro jährlich.

00:01:04.404 --> 00:01:09.040
Die für die gesetzliche Krankenversicherung maßgebliche Versicherungspflichtgrenze beträgt

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2025 6.150 Euro im Monat bzw. 73.800 Euro im Jahr.

00:01:19.889 --> 00:01:22.542
Das war es von uns und Steuernews-TV.

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Alle Informationen finden Sie wie immer auf unserer Website.

