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Language: de

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Ob Ihr Fahrzeug zum Privat- oder Betriebsvermögen zählt,

00:00:07.200 --> 00:00:10.817
hängt davon ab, wie häufig es betrieblich genutzt wird.

00:00:10.817 --> 00:00:16.388
Zum Privatvermögen zählt das Auto, wenn es zu mehr als 90 % privat genutzt wird.

00:00:16.388 --> 00:00:19.380
Wenn dies zutrifft, können für betrieblich veranlasste Fahrten

00:00:19.380 --> 00:00:24.874
entweder die geltende Kilometerpauschale oder die tatsächlichen Kosten verrechnet werden.

00:00:24.874 --> 00:00:31.754
Dem Betriebsvermögen zurechnen müssen Sie das Fahrzeug, wenn es zu mehr als 50 % betrieblich genutzt wird.

00:00:31.754 --> 00:00:37.289
In diesem Fall können nur die tatsächlichen Aufwendungen für den Fahrzeugbetrieb angesetzt werden.

00:00:37.289 --> 00:00:42.567
Zu den laufenden Betriebskosten kommt dann die Absetzung für Abnutzung hinzu.

00:00:42.567 --> 00:00:48.226
Die betriebliche Nutzung des Kraftfahrzeugs kann mittels Fahrtenbuch nachgewiesen werden.

00:00:48.226 --> 00:00:52.622
Wichtig ist die Angabe von Datum, Zeit, Ort,

00:00:52.622 --> 00:00:58.245
Kilometerstand, Zweck der Fahrt und Anzahl der gefahrenen Kilometer.

00:00:58.245 --> 00:01:02.619
Die Fahrten müssen auf betriebliche und private Fahrten aufgeteilt werden.

00:01:02.619 --> 00:01:07.080
Wird kein Fahrtenbuch geführt, kann der Anteil der privaten Nutzung alternativ mit

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der „1-Prozent-Methode“ versteuert werden. Hierbei wird eine private Nutzungspauschale errechnet.

00:01:15.507 --> 00:01:16.724
Sie haben Fragen?

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Unser Beraterteam informiert Sie gerne.
