Vorsteuer-Abzug: Beim Kauf betrieblich genutzter Fahrzeuge stellt sich regelmäßig die Frage, ob sich der Vorsteuer-Abzug nach dem um die Abwrackprämie gekürzten Entgelt (Bemessungsgrundlage) berechnet oder ob die Abwrackprämie das für die Umsatzsteuer maßgebliche Entgelt nicht mindert. Nach einer Fachinformation des Bayerischen Landesamtes für Steuern vom 31.7.2009 ist Letzteres der Fall.
Die Behörde weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass die Umweltprämie nicht das umsatzsteuerliche Entgelt für das Neufahrzeug mindert.
Dies gilt nach Auffassung der Behörde „auch dann, wenn der Käufer des Neufahrzeugs den Anspruch auf Auszahlung der Umweltprämie auf den Autohändler überträgt“. Die an den Autohändler direkt gezahlte Umweltprämie stelle in diesen Fällen vielmehr einen Teil des Gesamtentgeltes dar, welches über einen abgekürzten Zahlungsweg entrichtet wird.
Stand: 12. September 2009
