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Die Behörde weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass die Umweltprämie nicht das umsatzsteuerliche Entgelt für das Neufahrzeug mindert.

Dies gilt nach Auffassung der Behörde „auch dann, wenn der Käufer des Neufahrzeugs  den Anspruch auf Auszahlung der Umweltprämie auf den Autohändler überträgt“. Die an den Autohändler direkt gezahlte Umweltprämie stelle in diesen Fällen vielmehr einen Teil des Gesamtentgeltes dar, welches über einen abgekürzten Zahlungsweg entrichtet wird.

Stand: 12. September 2009

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