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Bürgerentlastungsgesetz

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Bürgerentlastungsgesetz

Steuererleichterungen und Hilfen für Unternehmer in der Krise.

Verlustrücktrag: Im Gesetzgebungsverfahren zum Bürgerentlastungsgesetz hat die SPD offenbar einen Paradigmenwechsel vollzogen. Die SPD-Fraktion hat überraschend vorgeschlagen, den Verlustrücktrag wieder einzuführen. Damit sollen die Unternehmen aktuelle Verluste in der Finanz- und Wirtschaftskrise mit früheren Gewinnen aus „fetten“ Jahren rückwirkend verrechnen und Geld vom Finanzamt zurückholen. In welcher Höhe und unter welchen Bedingungen ein Verlustrücktrag erfolgen kann und für wie viele Jahre, steht allerdings noch nicht fest.

Umsatzsteuer: Außerdem sollen kleine und mittlere Unternehmen die Umsatzsteuer nach der IST-Besteuerung abführen dürfen. Dies bedeutet, dass die Umsatzsteuer erst dann an das Finanzamt abzuführen ist, wenn die Rechnung beglichen ist. In den Genuss dieser Erleichterungen sollen Unternehmen mit einem Umsatz von bis zu 500.000 € kommen. Derzeit gilt die Ist-Besteuerung nur für Unternehmen mit einem Gesamtumsatz von nicht mehr als 250.000 €. Abgestellt wird dabei jeweils auf die Umsätze des Vorjahres.

Sanierungsmaßnahmen: Auch Sanierungsübernahmen sollen erleichtert werden. Seit der Unternehmenssteuerreform gilt für Kapitalgesellschaften ein quotaler Untergang des Verlustabzugs, wenn innerhalb von fünf Jahren eine Anteils- oder Stimmrechtsübertragung von mehr als 25 % bis zu 50 % erfolgt. Bei einer Übertragung von mehr als 50 % der Anteile oder Stimmrechte innerhalb von fünf Jahren kommt es zum vollständigen Untergang des Verlustabzugs. Im Gesetzgebungsverfahren zum Bürgerentlastungsgesetz zeichnet sich hier eine Erleichterung ab. Verluste sollen unter bestimmten Voraussetzungen künftig vom übernehmenden Unternehmen weiter verwertet werden und mit Gewinnen verrechnet werden können.

Stand: 8. Mai 2009

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