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Steuergesetzesinitiativen der Bundesregierung im 1. Halbjahr 2010

Jahressteuergesetz 2010: Das Ende März in einem Referentenentwurf vorgelegte Gesetz soll den fachlich notwendigen Gesetzgebungsbedarf umsetzen, welcher sich im Verlauf des Jahres 2009 ergeben hat. Die wichtigsten Neuerungen sind:

  • Nichtsteuerbarkeit von Veräußerungsgeschäften bei Gegenständen des täglichen Gebrauchs: Was vielfach bereits angewendet wurde, wird jetzt klargestellt. Veräußert die Ärztin/der Arzt einen beweglichen privaten Gegenstand innerhalb der Jahresfrist, ist dieser Vorgang nicht steuerpflichtig. Dies erweist sich für Ärztinnen und Ärzte allerdings nicht zum Vorteil, da im Regelfall bei der Veräußerung solcher Gebrauchsgegenstände ein Verlust entsteht. Die Neuregelung ist vielmehr eine Schutzmaßnahme des Fiskus. Verluste können so nicht mehr steuerlich geltend gemacht werden.
  • Abgeltungsteuer: In das Gesetz aufgenommen wird die Auffassung der Finanzverwaltung, dass die Steuerpflicht von Stückzinsen auch für Altbestände, also für vor dem 1.1.2009 angeschaffte festverzinsliche Wertpapiere gilt, die ab 2009 veräußert werden.
  • Haushaltsnahe Dienstleistungen: Viele Ärztinnen und Ärzte haben für private Zwecke so genannte „Haushaltsnahe Dienstleistungen“ in Anspruch genommen und die Kosten von ihrer Steuer abgezogen. Dieses Privileg soll jetzt eingeschränkt werden. So sollen öffentlich geförderte Maßnahmen aus der Förderung ausgenommen werden.
  • Gesetz zur Umsetzung steuerlicher EU-Vorgaben: Mit dem im April 2010 in Kraft getretenen Gesetz  nahm die Bundesregierung die erforderlichen Änderungen zur Anpassung des deutschen Steuerrechts an die EU-Vorgaben vor. Neben den für Ärztinnen und Ärzte irrelevanten Änderungen im Umsatzsteuergesetz sei eine Änderung bei der steuerlichen Förderung von Mitarbeiterkapitalbeteiligungen erwähnt. Ärztinnen und Ärzte im Angestelltenverhältnis können Anteile an ihrem Unternehmen bzw. einem Sondervermögen steuerbegünstigt auch durch Entgeltumwandlung erwerben.

Stand: 15. Mai 2010

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