Steuerberater Hamburg, Andreas Schneier

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Neue Kraftfahrzeugsteuer beschlossen

In Ergänzung der im ersten Konjunkturpaket beschlossenen Befreiung von der Kfz-Steuer für Neuwagen der Abgasnormen Euro-5 oder -6 bis zum 31.12.2010 hat die Bundesregierung vor kurzem eine neue, emissionsbezogene Kraftfahrzeugsteuer eingeführt. Diese sieht vor, dass Pkws mit einem CO2-Ausstoß innerhalb der Vorgaben der Europäischen Union steuerfrei bleiben. Darunter fallen bis 2011 Pkws mit einem CO2-Ausstoß von 120 g/km, bis 2012/2013 Pkws mit 110 g/km und ab 2014 Pkws mit 95 g/km.

Darüber hinaus wird ein linearer Steuertarif eingeführt, der jedes über die Zielvorgaben hinausgehende Gramm pro Kilometer gleich belastet:
Es fallen künftig 2 € je g/km an. Der Sockelbetrag soll künftig abhängig sein von Antriebsart und Hubraumgröße. Darüber hinaus soll eine befristete Steuerbefreiung für jene Pkws mit Dieselmotor gelten, die die Euro-6-Abgasvorschrift erfüllen. Die neue emissionsbezogene Kraftfahrzeugsteuer gilt ausschließlich für Neufahrzeuge. Bestandsfahrzeuge werden weiterhin nach derzeit geltendem Kraftfahrzeugsteuerrecht behandelt. Sie sollen aber nach einer Übergangszeit ab 2013 schonend in die CO2-orientierte Kraftfahrzeugsteuer übergeleitet werden.

Stand: 16. Februar 2009

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