Berufsgenossenschaften
Ein wesentlicher Kern des neuen Gesetzes bildet die Fusion der Berufsgenossenschaften. Diese müssen von derzeit 23 bis Ende 2009 auf 9 zusammengeschmolzen werden. Der Gesetzgeber verspricht sich dadurch „Synergieeffekte“.
Lastenausgleich
Ein so genannter Überaltlastenausgleich soll Altrenten aus lange zurückliegenden Versicherungsfällen von beschäftigungsschwachen auf andere Berufsgenossenschaften stufenweise umlegen. Die Verteilung erfolgt nach einem vom Gesetzgeber vorgegebenen Schlüssel von 30 % nach versichertem Risiko, also nach Neurenten und von 70 % nach Entgelten. Für Versicherte in Branchen mit zukunftsträchtigen Dienstleistungen und einem geringen Unfallrisiko dürfte dies langfristig zu höheren Beitragssätzen zur gesetzlichen Unfallversicherung führen. Beispiel: Muss eine Berufsgenossenschaft den Beitragssatz aufgrund der Fusion um 2 % erhöhen, erhöht sich der Beitrag eines Arbeitnehmers mit einem beitragspflichtigen Arbeitsentgelt von 2.000 € um 40 € pro Monat.
Lohnnachweis
Schließlich entfallen künftig die jährlichen Meldungen der Arbeitgeber
zur Unfallversicherung mittels Lohnnachweis.
Ab dem 1.1.2009 müssen Arbeitgeber mit den Jahresmeldungen für jeden
einzelnen Beschäftigten ergänzende Angaben zur Unfallversicherung machen
wie u. a. über das beitragspflichtige Arbeitsentgelt, Zeitraum,
Unfallversicherungs-Mitgliedsnummer sowie Betriebsnummer und
Gefahrtarifstelle.
Stand: 18. November 2008
