Steuerberater Hamburg, Andreas Schneier

design by atikon.com

Alter Teichweg 23 - 22081 Hamburg - Tel: 040 500 599 -0 - Fax: 040 500 599 -90 - E-Mail: - Web: www.steuerberater-schneier.de

Nutzen Sie auch
unsere Infolisten:

Neues Familienleistungsgesetz beschlossen

Die Bundesregierung hat am 15.10.2008 den Entwurf eines Gesetzes zur Förderung von Familien und haushaltsnahen Dienstleistungen (Familienleistungsgesetz - FamLeistG) beschlossen. Nachfolgend die geplanten Änderungen im Überblick. ...mehr

Durchbruch bei der Erbschaftsteuerreform

Am 6. November 2008 hat sich der Koalitionsausschuss nach monatelangem Ringen auf einen Kompromiss bei der Ausgestaltung des neuen Erbschaftsteuer- und Bewertungsrechts geeinigt. Die Reform dürfte damit am 1.1.2009 in Kraft treten. ...mehr

Modernisierung des Unfallversicherungsgesetzes

Die Reform der Unfallversicherung hat am 19.9.2008 den Bundesrat passiert. Die Reform des Leistungsrechts wurde allerdings auf unbestimmte Zeit verschoben. ...mehr

Arbeitgeberdarlehen

Neues BMF-Schreiben schafft Rechtssicherheit ...mehr

Jahressteuergesetz 2009

Aus für Versicherungsmäntel: Gesetzesinitiative im JStG 2009 gegen „vermögensverwaltende“ Lebensversicherungen ...mehr

Modernisierung des Unfallversicherungsgesetzes

Berufsgenossenschaften

Ein wesentlicher Kern des neuen Gesetzes bildet die Fusion der Berufsgenossenschaften. Diese müssen von derzeit 23 bis Ende 2009 auf 9 zusammengeschmolzen werden. Der Gesetzgeber verspricht sich dadurch „Synergieeffekte“.

Lastenausgleich

Ein so genannter Überaltlastenausgleich soll Altrenten aus lange zurückliegenden Versicherungsfällen von beschäftigungsschwachen auf andere Berufsgenossenschaften stufenweise umlegen. Die Verteilung erfolgt nach einem vom Gesetzgeber vorgegebenen Schlüssel von 30 % nach versichertem Risiko, also nach Neurenten und von 70 % nach Entgelten. Für Versicherte in Branchen mit zukunftsträchtigen Dienstleistungen und einem geringen Unfallrisiko dürfte dies langfristig zu höheren Beitragssätzen zur gesetzlichen Unfallversicherung führen. Beispiel: Muss eine Berufsgenossenschaft den Beitragssatz aufgrund der Fusion um 2 % erhöhen, erhöht sich der Beitrag eines Arbeitnehmers mit einem beitragspflichtigen Arbeitsentgelt von 2.000 € um 40 € pro Monat.

Lohnnachweis

Schließlich entfallen künftig die jährlichen Meldungen der Arbeitgeber zur Unfallversicherung mittels Lohnnachweis.
Ab dem 1.1.2009 müssen Arbeitgeber mit den Jahresmeldungen für jeden einzelnen Beschäftigten ergänzende Angaben zur Unfallversicherung machen wie u. a. über das beitragspflichtige Arbeitsentgelt, Zeitraum, Unfallversicherungs-Mitgliedsnummer sowie Betriebsnummer und Gefahrtarifstelle.

Stand: 18. November 2008

Neuere Ausgaben:

Ältere Ausgaben: